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Berufskrankheiten der Haut

 

Berufskrankheiten der Haut

 

 

Wie wird eine Berufskrankheit definiert?

 

Als berufsbedingte Hauterkrankung gilt, wenn die Erkrankung ausschließlich oder teilursächlich auf Arbeitsplatzeinflüsse zurückzuführen ist.

 

Als Berufskrankheiten der Haut sind einzuordnen schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller an sich erforderlichen Tätigkeiten geführt haben.

 

Der ursächliche berufliche Zusammenhang muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gegeben sein, die bloße Möglichkeit oder auch der begründete Verdacht reichen nicht aus.

 

Berufskrankheiten werden im Sozialgesetzbuch in Form einer Rechtsverordnung definiert.

Als berufsbedingte Hauterkrankungen werden unterschiedliche Ursachen anerkannt. Infrage kommen Unfallschäden, Gifte, die beruflich bedingt in den Körper gelangen und dann zu Hautveränderungen führen, Infektionen, ausgelöst beispielsweise durch Bakterien oder Pilze. Auch Hautkrebs kann durch bestimmte Substanzen wie Ruß verursacht werden. Oft treten diese Folgeerscheinungen erst viele Jahre später auf. Sehr häufig kommt es zu Ekzemerkrankungen, die durch bestimmte Tätigkeiten entweder ausgelöst oder deutlich verschlechtert werden.

Bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten treten Hauterkrankungen bevorzugt auf, z.B. bei Frisören, beim Bäcker, Maler und Anstreicher, Lackierer und Metallberufen.

 

 

Wie wird eine Berufserkrankung festgestellt?

 

Eine Berufserkrankung kann durch eine berufliche Tätigkeit hervorgerufen werden, aber auch eine bestehende Hauterkrankung verschlimmern. Verschlimmert sich eine bereits bestehende Erkrankung, liegt keine beruflich bedingte Hauterkrankung vor.

Der klinische Verlauf der Erkrankung muss schwer sein. Verlauf und Dauer gehen über mehr als 6 Monate oder das Krankheitsbild zeigt sich wiederholt, das heißt, es muss mindestens zu drei gleichartigen Schüben gekommen sein und der tatsächliche Zwang zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit bestehen.

 

Es ist nicht von Bedeutung, welche Auslöser die Gefährdung hervorrufen, also ob Öle, Kunst- oder Farbstoffe. Auch Temperatureinflüsse – Kälte oder Hitze – können, ebenso wie Keime oder pflanzliche Stoffe, ursächlich sein.

Da der Verlauf einer Erkrankung sehr unterschiedlich ist, sind neben dem berufsspezifischen Krankenbild Allergietests von großer Bedeutung.

Zu Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Teer, Pech usw. sind von besonderer Bedeutung.

Erkrankungen durch Strahleneinwirkung oder Infektionskrankheiten, beispielsweise bei Betroffenen im Gesundheitswesen, fallen ins Gewicht.  Außerdem können auch bei Berufsdermatosen Krankheiten von Tieren auf Menschen übertragen werden und Auslöser sein.

 

 

Wie kann man Berufserkrankungen verhindern?

 

Vorbeugende Maßnahmen sind im bestimmten Umfange möglich. Dazu zählen Änderungen am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen durch Tragen von Handschuhen oder das Auftragen schützender Salben.

 

Bei schweren Berufserkrankungen ist in vielen Fällen die Aufgabe des Berufes nicht zu vermeiden. In diesen Fällen werden die Berufsgenossenschaften entstehenden finanziellen Verlust ausgleichen. Ebenfalls in den Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaft fallen Umschulungs- oder anderweitige Fördermaßnahmen. In jedem Fall ist die Berufsgenossenschaft Ihr Partner, der Sie bei diesen manchmal doch sehr einschneidenden Lebensentscheidungen begleiten wird.