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Lichtschutz - Definition: Schutz der Haut vor zu starker Lichtabsorption. Neben dem physiologischen Lichtschutz, der Lichtschwiele, ist ein künstlicher Lichtschutz durch Textilien (Kleidung) oder durch Lichtschutzmittel zu unterscheiden.
Wichtigste Regel = Meiden von intensiver, direkter und indirekter UV-Exposition durch natürliche (Sonne) und künstliche UV-Quellen (Solarien). Es folgt das "Kleiden", der textile Lichtschutz, hier v.a.das Tragen von UV-dichten Kopfbedeckungen von UV-dichten Textilien (s.u.). Ergänzend: Anwendung von Lichtschutzmittel mit einem Lichtschutzfaktor (LF) von mindestens 15 mit breiter Schutzwirkung im UVB- und UVA-Bereich.
Kurz zusammengefasst gilt somit folgender Slogan: MEIDEN - KLEIDEN - CREMEN
Allgemeine Information
Auftragen von Lichtschutzpräparaten 30 Minuten vor der Sonnenexposition und wiederholt nach jedem Badegang. Verwendung von wasserfesten Lichtschutzmitteln beim Baden Durch „Nachcremen“ des Lichtschutzmittels verlängert sich die angegebene Gesamtschutzzeit nicht! Tragen von lichtdichten Textilien, Hüten mit breiter Krempe Tragen von UV-absorbierenden Sonnenbrillen Textilien besitzen im nassen Zustand eine deutlich höhere UV-Durchlässigkeit (UV-Durchlässigkeit eines Baumwoll-T-Shirts wird im feuchten oder nassen Zustand um etwa 50 % erhöht, z.B. beim starken Schwitzen) An unbedeckten Körperstellen tägliche Verwendung eines Lichtschutzpräparates mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 15 und einer Wirksamkeit auch im UVA-Bereich. Lichtschutzpräparate mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) von 15 haben einen Schutzfaktor von etwa 93.%. Präparate mit einem LSF von 30 oder 45 filtern nur unwesentlich mehr (etwa 96 - 97%). Höhere LF nur für sehr UV-empfindliche Personen (s.a. Lichtdermatosen) und besondere Risikosituationen (Aufenthalt im Hochgebirge z.B. beim Skifahren) werden Lichtschutzpräparate mit höherem LF empfohlen. Die UVA-Strahlung trägt erheblich zur Hautalterung ( Lichtalterung; s.a. Elastosis actinica) und möglicherweise auch zur Entstehung des malignen Melanoms bei und sollte daher neben dem UVB ebenfalls gefiltert werden UV-Lippenschutz: Wahl eines UV-protektiven Lippenstift (Lichtschutzfaktor 30), da das ungeschützte Lippenrot sehr empfindlich ist da der natürliche Schutzmechanismus der Bräunung fehlt.
UV-Belastungen von nicht geschützten Körperregionen (prozentual zur Gesamtdosis)
Höchste Dosis an der Scheitelregion des Kopfes Schultern (unabhängig von der Art der körperlichen Aktivität) 75% der Gesamtdosis Hände etwa 30 bis 50% Rücken 40 bis 60% Brust 25 bis 70% Oberschenkel 25 bis 33% Waden ca. 25% UV-Belastung des Gesichts (prozentual zum Wert am Scheitel): Stirn und Nase etwa 20 bis 65% Wangen 15 bis 40% Kinn 20 bis 35 % Nacken 20 bis 35%.
Allgemeine Regeln für die UV - Strahlenbelastung der Haut
Meiden der Sonne, wenn die Haut noch blass (sonnenentwöhnt) ist und keine Vorbräunung besitzt. Langsames Adaptieren der Haut an die UV-Strahlung durch Erwerb einer natürlichen → Lichtschwiele! 50% der UV-Belastung erfolgt in den Mittagsstunden zwischen 11-13Uhr Schatten reduziert die UV-Strahlung um rund 50% UVB-Strahlen (und Infrarot-Strahlen) sind zur Zeit des höchsten Sonnenstandes am intensivsten. Hierdurch wird man durch die Erwärmung der Haut vor einem Zuviel an UV-Strahlung gewarnt. Diese Warnmeldung entfällt bei Wind und Kälte! 90% der UV-Strahlen dringt durch die Wolkendecke durch. UVA-Licht durchdringt Fensterglas (Achtung Autofahrer; wichtig für Patienten mit überwiegend durch UVA-Strahlen induzierten Lichtdermatosen) Mit ansteigenden Höhenmetern erhöht sich die UV-Strahlung. Als Faustregel gilt eine Zunahme um 15% pro 1000 m. Mit ansteigenden Höhenmetern verändert sich die UV-Strahlung. In Höhenlagen erreichen zunehmend mittelwelliges UV die Erdoberfläche (Achtung: Skifahrer und Bergsteiger) Schnee reflektiert 80-90% der UV-Strahlen Sand reflektiert bis 50% der UV-Strahlen Wasser reflektiert 40-50% der UV-Strahlen 50% der UVB und 75% der UVA-Strahlen erreicht eine Wassertiefe von 1m Vermeiden von Kosmetika und Duftstoffe (Deodorant, Parfüm, Haarspray) vor der Sonnenbestrahlung. Gefahr bleibender brauner Pigmentfleckenbildung v.a. am Gesicht und am Hals (Auslöser ätherische Öle, wie zum Beispiel Lavendel-, Limonen-, Sandelholz-, Zedern- und Zitronenöl, Moschus) s.a. Dermatitis, Berloque-Dermatitis und Dermatitis, phototoxische. Medikamente können zu schweren Lichtallergien oder Sonnenbrand führen (Antibiotika, Bluthochdruckmittel, Beruhigungsmittel, Diabetesmedikamente, Fettsenker, Rheumamedikamente, Hormone zur Empfängnisverhütung und andere). Abklärung durch Hautarzt Selbstbräuner sind ein unbedenkliche Alternative zur UV-Bräunung Bei Nutzung von Solarien, sollten diese das Gütesiegel "Zertifiziertes Solarium" tragen
Lichtschutz für Kinder
Bis zu 25 % der individuellen Sonnenlichtbestrahlung wird vor dem 18. Lebensjahr erreicht. Schwere Sonnenbrände in der Kindheit und Jugend vor dem 15 Lebensjahr steigern das spätere Risiko an malignem Melanom zu erkranken, um das 3-5-fache. Verantwortuing der Eltern: Kinder haben keine eigene negative Erfahrungen mit Sonne und damit kein Bewusstsein über evtl. Folgeschäden Kinder, vor allem Kleinkinder, sollten nicht unbekleidet in der Sonne spielen. Säuglinge sollten grundsätzlich keiner direkten UV-Belastung ausgesetzt werden Sonnendichte T-Shirts oder Hemdchen sowie lange Hosen und geeignete Schuhe (keine Sandalen) schützen den Körper vor der Einstrahlung Als Kopfbedeckung breitkrempige Hütchen wählen Ultraviolett-Protection-Faktor (UPF) für sonnendichte Kleidung: UPF klassifiziert einen Lichtschutzfaktor, der die Filterwirkung der Kleidung angibt. In Europa werden nur solche Textilien ausgezeichnet, die einen UPF von mindestens 30 haben und bei denen der durchtretende Anteil der UVA-Strahlung unter 5 % liegt. Für Kinder ist diese Kleidung im Sonnenurlaub empfehlenswert. Kinder halten sich am besten nur im Schatten auf, vor allem in der Mittagszeit. Schutz der Augen durch Sonnenbrillen mit UV-Filter.

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