Bundeskabinett beschließt UV-Schutz-Verordnung

Gefahr minimieren

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung beschlossen.

Die Verordnung dient dem Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung bei kosmetischen Anwendungen am Menschen, indem sie Bestimmungen für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten (Solarien) trifft. Sie enthält betriebs- und nutzungsbezogene Pflichten des Betreibers zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen sowie Informations- und Dokumentationspflichten. Die Verordnung wird dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet.

Von UV-Strahlung gehen erhebliche Gesundheitsrisiken aus, insbesondere im Hinblick auf die Entstehung von Hautkrebs. Die Zahl der Hautkrebserkrankungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, u.a. bedingt durch das veränderte Freizeitverhalten, häufigere Sonnenurlaube sowie eine vermehrte Solariennutzung. Seit 2009 ordnet die Internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer / IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation / WHO), UV-Strahlung in die höchste Krebsrisikogruppe ein. Zudem besteht durch UV-Strahlung die Gefahr von akuten Hautverbrennungen sowie Schäden an den Augen - Hornhautentzündungen sowie Grauer Star gehören zu den möglichen Folgen. Ziel der Neuregelungen ist es, die von UV- Bestrahlungsgeräten ausgehenden Gefahren zu minimieren.

Download UV-Schutzverordnung: hier


 

Artikelinfo